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StVG § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister

StVG § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister

[ Auszug: Die Fahrerlaubnisbehörden teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich die auf Grund des § 50 Abs. 1 zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung eine ... ]